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Allgemeine Geschäftsbedingungen der marcapo GmbH für Kunden der Online-Marketing-Plattform


1 Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der marcapo GmbH (nachfolgend „marcapo“) gelten für alle Verträge über Waren und/oder Leistungen (nachfolgend „Leistungen“) von marcapo in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung zwischen marcapo und einem für die Online-Marketing-Plattform registrierten Nutzer (nachfolgend „Kunde“).


1.2 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote richten sich ausschließlich an Käufer, die als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.


1.3 Für einzelne Leistungen von marcapo gelten ergänzend besondere Geschäftsbedingungen (so genanntes „Infoblatt“). Im Falle von Widersprüchen haben die jeweiligen besonderen Bedingungen Vorrang vor diesen AGB. Besondere Bedingungen (Infoblatt) für einzelne Leistungen sind in deren Bestellvorgang einsehbar, als Anhang der Bestellbestätigung speicherbar und ausdruckbar.


1.4 Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, marcapo hat dies schriftlich oder ausdrücklich bestätigt. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn marcapo in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.


2 Vertragsschluss


2.1 Die auf der Marketing-Plattform dargestellten Produkt-/und Leistungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote im Rechtssinne von marcapo dar, sondern sind freibleibend und dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.


2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in der Marketing-Plattform integrierte Online-Bestellformular, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail abgeben. Bei einer Bestellung über das Online-Bestellformular gibt der Kunde durch Klicken des Buttons „kostenpflichtige Bestellung abschicken“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Leistungen ab.


2.3 marcapo kann das Angebot durch elektronisch übermittelte (E-Mail oder Fax) oder schriftliche (Brief) Auftragsbestätigung / Rechnung oder durch Auslieferung der Ware annehmen. marcapo ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen.

In diesem Fall wird marcapo den Kunden per Email über die Auftragsablehnung informieren.


2.4 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel durch automatisierte Bestellabwicklung über die Marketing-Plattform statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom marcapo versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von marcapo oder von ihr mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.


2.5 Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.


2.6 Technisch bedingte Abweichungen in zumutbarem Umfang bleiben vorbehalten.


3 Preise und Zahlungsbedingungen


3.1 Die angegebenen Preise von marcapo sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung ist sofort nach Vertragsabschluss fällig (Vorauskasse).


3.2 Sofern in der jeweiligen Produktbeschreibung nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise inklusive Verpackungskosten. Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gesondert berechnet, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.


3.3 Für Lieferungen innerhalb Deutschlands bietet marcapo die Zahlungsmöglichkeit Bankeinzug (Lastschrift) an, sofern in der jeweiligen Produktbeschreibung nichts anderes bestimmt ist.


3.4 Wird für die jeweilige Leistung Versand ins Ausland angeboten, hat der Kunde für Lieferungen ins Ausland die Zahlungsmöglichkeit Bankeinzug (Lastschrift), sofern in der jeweiligen Produktbeschreibung nichts anderes bestimmt ist:


3.5 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die marcapo nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).


3.6 Bei der Zahlungsart Bankeinzug (Lastschrift) und der Übermittlung der Bankverbindungsdaten des Kunden wird marcapo widerruflich ermächtigt, den Rechnungsbetrag von dem angegebenen Konto des Kunden einzuziehen. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.


3.7 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten von marcapo gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat marcapo Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Außerdem hat marcapo bei einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 Euro. Weitere Rechte oder Ansprüche von marcapo bleiben unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.


4 Rechnungslegung


Für alle Warenlieferungen und sonstigen Leistungen werden einzelne Rechnungen erstellt.


5 Bereitstellung der elektronischen Rechnung


5.1 Leistungsangebot

Mit Annahme unserer AGB für die elektronische Fassung der Rechnung durch die marcapo erhält der Kunde von marcapo Rechnungen in elektronischer Form. Diese sind nach Erstellung in der Rechnungsübersicht seines persönlichen Bereichs unseres Onlineshops abrufbar. Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. marcapo ist zur Annahme eines Auftrages für die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail nicht verpflichtet.


5.2 Zustellung der Rechnung

Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche technischen Einrichtungen das Abrufen der Rechnung ermöglichen. Technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls sind entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an marcapo (z. B.: Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.


5.3 E-Mail-Adresse

Der Kunde hat eine Änderung seiner E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, unverzüglich schriftlich und rechtsgültig marcapo mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen von marcapo an den vom Kunden zuletzt genutzten E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Kunde seine neue E-Mail-Adresse der marcapo nicht bekannt gegeben hat.


5.4 Sicherheit

marcapo haftet nicht für Schäden die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Versendung der Rechnung resultieren. Der Kunde trägt das, durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.


5.5 Kündigung / Widerruf

Der Kunde kann die Teilnahme an der elektronischen Fassung der Rechnung jederzeit widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung der schriftlichen Kündigung bei marcapo erhält der Kunde Rechnungen zukünftig postalisch an die marcapo zuletzt bekannt gegebenen Post-Anschrift kostenpflichtig zugestellt. marcapo behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund, die elektronische Bereitstellung der Rechnung im Portal der marcapo selbständig an die marcapo zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift zu versenden.


Hinweis auf das Steuervereinfachungsgesetz vom 23.09.2011

Durch die Neufassung des § 14 Absatz 1 und 3 UStG durch Artikel 5 Nr. 1 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) sind die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen zum 1. Juli 2011 neu gefasst worden. Eine elektronische Rechnung ist nach § 14 Absatz 1 Satz 8 UStG n. F. eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Die Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Rechnungen sind gegenüber der bisherigen Rechtslage deutlich reduziert. Nunmehr können u. a. auch Rechnungen, die per E-Mail (ggf. mit Bilddatei- oder Textdokumentanhang) übermittelt werden oder im geschützten Bereich eines Onlineportals abrufbar sind, zum Vorsteuerabzug berechtigen.


6 Liefer- und Versandbedingungen


6.1 Die Lieferung von Waren erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.


6.2 Genannte Lieferzeiten/ Liefertermine/ Versandtermine sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der genannten Zeit/des genannten Termins wird von marcapo ausdrücklich bestätigt. Änderungs-/ Ergänzungswünsche des Kunden verschieben ggf. vereinbarte Termine.


6.3 marcapo ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist marcapo berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.


6.4 marcapo behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn marcapo das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. marcapo hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. Kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird marcapo den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Versandkosten erstatten.


6.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr (vgl. auch Ziff. 6.6) geht beim Versendungskauf bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.


6.6 Für den Fall, dass sich der Versand des Produktes an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.


6.7 Soweit eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, z.B. weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, trägt der Kunde die marcapo entstandenen Kosten für die erfolglose Anlieferung.


7 Nachträgliche Änderungen


7.1 Als Änderung des Auftrages gilt jede Änderung der Auftragsdaten (beispielsweise Änderung der Lieferadresse, Lieferterminänderung) sowie der bereits vom Kunden freigegebenen Produktionsdaten (beispielsweise .pdf-Datei). Nachträglich, d.h. nach Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch den Kunden gewünschte Änderungen des Auftrages sind aufgrund des automatisierten Produktionsablaufen grundsätzlich nicht möglich.


7.2 Sofern marcapo eine nachträgliche Änderung noch möglich ist, werden die durch den Kunden gewünschten bzw. veranlassten Änderungen des Auftrages dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind.


7.3 Die Höhe der durch die Änderungen im Sinne der Ziff. 7.1 und 7.2 entstandenen Kosten richtet sich nach dem Produktionsfortschritt. Dem Kunden wird im Falle einer Änderung jedoch mindestens eine pauschale Gebühr i.H.v. 30,00 EUR in Rechnung gestellt, soweit es keine anders lautende schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien gibt.


8 Stornierungen


8.1 Stornierungen des Auftrages sind nach Abgabe des verbindlichen Angebotes durch den Kunden grundsätzlich nicht mehr möglich.


8.2 Storniert der Kunde nach Abgabe eines verbindlichen Angebotes den Auftrag oder liefert der Kunde die benötigten Daten/Informationen nicht bis zu einem vereinbarten Termin, so hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt bei marcapo bereits entstandenen Kosten (insbesondere der Produktion und des bereits entstandenen Arbeitsaufwandes) zu tragen, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von 30,00 EUR.


9 Pflicht des Kunden zur Prüfung bei Lieferung


9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung bei der Anlieferung auf erkennbare Schäden zu prüfen und für den Fall, dass er eine Beschädigung feststellt, die Annahme zu verweigern oder sich vom Transportunternehmen die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Beschädigungen und Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.


9.2 Mit vorbehaltloser Annahme der Lieferung, bestätigt der Kunde, die Ware in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben.


9.3 Im Übrigen gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß Paragraf 377 HGB.


10 Eigentumsvorbehalt


marcapo behält sich bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

Weiterhin behält sich marcapo das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller ihrer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Rechtsübertragungen erfolgen aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der Vergütung.


11 Verzögerung der Leistung/Lieferung – Sachmangel – Haftung – Schadenersatz


11.1 Verzögerung der Leistung/Lieferung

Bei Verzögerung der Leistung hat der Kunde nur dann ein Rücktrittsrecht und/oder einen Anspruch auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, wenn er marcapo zuvor eine Frist zur Erfüllung gesetzt hat (Mahnung) und die Verzögerung von marcapo zu vertreten ist. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche werden maximal in Höhe des Auftragswertes ersetzt.


11.2 Sachmangel


11.2.1 Für Sachmängel gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgender Maßgabe:

  • ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mangel Ansprüche – insbesondere Stellen bei Druckarbeiten entstehende geringfügige Farbabweichungen oder Weiterverarbeitungsdifferenzen keinen Mangel dar;
  • Sachmangelansprüche erstrecken sich nicht auf solche Ware/Leistung, die der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von marcapo ändert. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist;
  • marcapo hat ein Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung (Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung = Lieferung einer mangelfreien Sache oder Rücktritt);
  • soweit marcapo nach Erfüllung zur Sachmangelbeseitigung wählt wird hierdurch kein Neubeginn der Verjährung ausgelöst;
  • Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln im Sinne des § 434 BGB verjähren in einem Jahr ab Gefahrenübergang, soweit der Sachmangel nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich von marcapo verursacht wurde. Für diesen Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des § 438 Abs. 3 BGB.


11.2.2 Die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 11.2.1 umfassen keine Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Sachmängeln geltend machen kann. Für derartige Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in Ziffer 11.3.2.


11.2.3 Festgestellte Mängel sind vom Kunden schriftlich mitzuteilen, hinreichend konkret zu benennen und zu beschreiben.


11.2.4 Hat marcapo den Mangel durch eine Ersatzlieferung behoben, ist der Kunde verpflichtet, dass zuerst gelieferte mangelhafte Produkt innerhalb von 30 Tagen am marcapo zurückzusenden und nach den gesetzlichen Vorschriften Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Sonstige gesetzliche Ansprüche von marcapo bleiben unberührt.


11.2.5 Mangelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden

Folgen ebenfalls keine Mangelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.


11.2.6 Hat der Kunde Mangelansprüche geltend gemacht, obwohl kein Sachmangel vorlag, und hat er dies erkannt oder konnte er dies erkennen, hat er die marcapo dadurch entstandenen Kosten zu tragen.


11.3 Haftung


marcapo haftet aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen, deliktischen und sonstigen gesetzlichen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:


11.3.1 marcapo haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher und fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender – nicht abdingbarer – Haftung wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz.


11.3.2 Soweit marcapo aufgrund fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit keine unbeschränkte Haftung im Sinne der Regelungen aus Ziffer 11.3.1 besteht. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.


11.3.3 Wird die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare und nicht von marcapo zu vertretende Ereignisse (z.B. Verkehrsstörungen, Streik [auch in Drittbetrieben], Ausfall der Stromversorgung) verzögert, so ist während dieser Zeit der Ablauf jedweder Frist – auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen – gehemmt, d.h. die Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Im Übrigen ist eine Haftung von marcapo ausgeschlossen.


11.3.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von marcapo für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.


12 Nutzungsrechte


12.1 marcapo räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der der im Einzelauftrag vereinbarten Vergütung das nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und - außer es ist im Bestellvorgang etwas anderes angegeben (z.B. zeitlich begrenzte Nutzung von Bildmotiven) - zeitlich unbeschränkte Recht ein, die im Rahmen des Einzelauftrages erbrachten Arbeitsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Einzelauftrages ergibt. Entwürfe, die z.B. im Rahmen von Kostenvoranschlägen überlassen werden, Zwischenergebnisse, Leistungsbeschreibungen und Hilfsmittel sind nicht umfasst, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. An solchen und vergleichbaren Unterlagen behält sich marcapo alle Rechte vor.


12.2 Ein Bearbeitungsrecht wird nicht eingeräumt. Ohne Zustimmung von marcapo dürfen die Arbeitsergebnisse einschließlich der Urheberbezeichnung nicht geändert werden.


13 Rechte Dritter, Haftungsfreistellung


13.1 Der Kunde garantiert, dass er die für die Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen, Daten, Inhalte und Materialien (insbesondere Texte, Bilder etc.) erforderlichen Rechte besitzt und stellt sicher, dass die Nutzung aus und in Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und/oder sonstige Schutzrechte Dritte, das allgemeine Persönlichkeitsrecht) verletzt.


13.2 Der Kunde stellt marcapo auf erste Anforderung von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte marcapo gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund von vom Kunden zur Verfügung gestellten Gegenständen, Daten und/oder Inhalten (z.B. Texte, Logos, Fotos) geltend machen. Diese Freistellung gilt insbesondere für wettbewerbs-, urheber-, marken-, patent- und namensrechtliche Ansprüche. Der Kunde verpflichtet sich, marcapo jeglichen Schaden, der marcapo wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen und übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.


13.3 Die Haftungsfreistellung gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, marcapo im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.


14 Zurückbehaltung, Abtretung


14.1 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, marcapo bestreitet die zugrundeliegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.


14.2 Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durch den Kunden, auch eine Abtretung etwaiger Mangelansprüche, ist ausgeschlossen.


15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache


15.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren und unter Ausschluss von Kollisionsrecht.


15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort der Sitz von marcapo (Ebern) und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bamberg. Vertragssprache ist deutsch.